Mutas

WANN SOLLTEN SIE MUTAS KONTAKTIEREN ?

Im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit, die während Ihres Urlaubs dringende Medizinische Versorgung erfordert, müssen Sie sich unverzüglich mit Mutas in Verbindung setzen, um so schnell wie möglich eine Akte zu eröffnen, damit sie Ihnen unter den besten Bedingungen helfen kann.

WANN SOLLTE MUTAS KONTAKTIERT WERDEN ?

Dieser Dienst ist kostenlos und 24/7 verfügbar

 
WIE ERÖFFNE ICH EINE AKTE MIT MUTAS ?
  • Telefonisch unter 02 272 09 00 

Oder

  • Über Mutas Online 
WIE LANGE DAUERT ES, MUTAS ZU KONTAKTIEREN ?

Wenn es um einen Krankenhausaufenthalt im Notfall geht, müssen Sie Mutas innerhalb von 48 Stunden anrufen , um einen Selbstbeteiligung zu vermeiden.

WELCHE INFORMATIONEN SIND AN MUTAS ZU ÜBERMITTELN ?
  • Ihre vollständigen Kontaktdaten
  • Der Name Ihrer Krankenkasse
  • Art und Umstände Ihrer Pflege
  • Alle wichtigen Informationen für die Verwaltung Ihrer Akte

Zugangsbedingungen

Um die von Mutas angebotenen Dienstleistungen während Ihres Auslandsurlaubs in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Hier sind die Kriterien, die Sie erfüllen müssen, um sicherzustellen, dass Sie Anspruch auf medizinische Notfallhilfe von Mutas haben.

Gegenseitige Beiträge

  • par Sie müssen zum Zeitpunkt Ihrer Abreise ins Ausland mit Ihren Versicherungsbeiträgen der Krankenkasse in Ordnung sein.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Ihre Beiträge vor Ihrer Reise in Ordnung sind.

Erholungszweck des Aufenthalts

  • Ihr Aufenthalt im Ausland muss einen Erholungszweck haben.
  • Die Dauer Ihres vorübergehenden Aufenthalts im Ausland darf drei Monate (Ferien) nicht überschreiten.

        ! Aufenthalte zu geschäftlichen Zwecken sind nicht versichert.

Dringende medizinische Versorgung

  • Die Behandlung muss dringend sein und von einem vom Aufenthaltsland anerkannten Gesundheitsdienstleister erbracht werden.
  • Die Pflege kann auch von einem lokal zugelassenen Dienst oder einer Organisation erbracht werden.
  • Die Behandlung muss den im Aufenthaltsland geltenden Vorschriften entsprechen.

 

Rat : 

  • Vor Ihrer Abreise: Prüfen Sie, ob Sie mit Ihren Versicherungsbeiträgen in Ordnung sind.
  • Während Ihres Aufenthalts: Stellen Sie sicher, dass die von Ihnen konsultierten Gesundheitsdienstleister gemäß den Vorschriften des Aufenthaltslandes anerkannt und lizenziert sind.
  • Dokumentation: Bewahren Sie alle Aufzeichnungen über die erhaltene Versorgung und die konsultierten Anbieter auf. Sogar die Rezepte! Machen Sie bei Bedarf ein Foto von Ihren Schachteln mit Medikamenten. 

Bei Fragen oder zusätzlichen Informationen wenden Sie sich bitte vor Ihrer Abreise an Ihre neutrale Krankenkassen

 

Zurück nach oben

  • Abgedeckte Reiseziele

In Europa 

AzorenGriechenlandNiederlande
AlbanienUngarnPolen
DeutschlandIsle of Man und KanalinselnPortugal
ÖsterreichIrlandTschechische Republik
BulgarienItalienRumänien
ZypernIslandVereinigtes Königreich
KroatienLettlandSlowakei
DänemarkLitauenSlowenien
SpanienLiechtensteinSchweden
EstlandLuxemburgSchweiz
FinnlandMalta 
FrankreichNorwegen 

Um mehr darüber zu erfahren, wie Sie Ihren Urlaub in Europa abdecken können, klicken Sie hier

 

Außerhalb Europas 

AlgerienJordanienSerbien
Bosnien und HerzegowinaKosovoTunesien
ÄgyptenNordmazedonienTurkei
IsraelMarokko 
Montenegro  

Um mehr darüber zu erfahren, wie Sie Ihren Urlaub außerhalb Europas abdecken können, klicken Sie hier

 

Globale Abdeckung

Familienbeihilfen bezieher können dank der weltweiten Abdeckung von Mutas beruhigt reisen. Diese Deckung garantiert die Deckung von Notfallbehandlungen überall auf der Welt, solange die Person zum Zeitpunkt der Abreise Familienbeihilfen bezieht und die Bedingungen für den Zugang zur Mutas-Deckung erfüllt. 

Jeder Betroffene muss auf Verlangen seiner Krankenkasse nachweisen können, dass er Anspruch auf Familienbeihilfe hat.

 

Berichterstattung auf einer Kreuzfahrt

Eine Kreuzfahrt ist ein einzigartiges Erlebnis, aber es ist wichtig zu wissen, wie Ihre Krankenversicherung an Bord funktioniert. Mit Mutas profitieren die Mitglieder der Neutrale Krankenkassen von vollständiger medizinischer Hilfe auch auf hoher See, sofern die Flagge des Schiffes die eines Landes ist, das in der Liste der abgedeckten Reiseziele aufgeführt ist. 

Was passiert, wenn die Behandlung in dem Gebiet stattfindet, in dem das Boot vor Anker liegt ? 

Sie sind so lange versichert, wie das betreffende Gebiet durch die Zulassungsvoraussetzungen von Mutas abgedeckt ist

 

  • Vorteile 

Entdecken Sie die Vorteile, die die Neutrale Krankenkassensgesellschaften dank ihres medizinischen Betreuungsdienstes im Ausland mit Mutas bieten. Als Mitglied erhalten Sie eine umfassende Krankenversicherung und zuverlässige medizinische Versorgung, egal wo auf der Welt Sie sich befinden.

VorteileGeplante Reaktion
Dringende medizinische Versorgung*
  • Krankenhausaufenthalt in einem der von Mutas abgedeckten Länder  
  • Patientenversorgung ohne Krankenhausaufenthalt: Arztbesuch, Behandlung in einer Poliklinik, Physiotherapie usw, …
Dialyse*
  • Kosten für die Dialysebehandlung ohne Sitzungsbegrenzung
  • Transport zwischen dem Aufenthaltsort und dem Krankenhaus

Beste Vorgehensweise: Für eine bessere Behandlung laden wir Sie ein, Mutas 4 Wochen im Voraus zu kontaktieren.

Sauerstofftherapie*
  • Kosten für die Sauerstofftherapie bei chronischen Vorerkrankungen mit vorheriger Genehmigung durch den beratenden Arzt, ohne Sitzungsbegrenzung 

Beste Vorgehensweise: Für eine bessere Behandlung laden wir Sie ein, Mutas 4 Wochen im Voraus zu kontaktieren. 

Ausschlüsse :

  • In Ländern oder Regionen, in denen vor der Abreise bekannt ist, dass die medizinisch notwendige Infrastruktur nicht oder nur in sehr weiter Ferne vorhanden ist, gibt es keine Intervention.
Transport*
  • Medizinische Rückführung nach Belgien
  • Primärer Krankentransport (vom Unfallort oder Behandlungsort)
  • Sekundärer Patiententransport (für die Kontinuität der Versorgung) 
  • Im Falle eines Unfalls auf der Skipiste werden die Kosten für den Schlittentransport übernommen

Ausschlüsse : 

  • Im Falle eines Skiunfalls sind Recherchekosten ausgeschlossen. 
  • Rückführungen sind kein medizinischer Notfal. 
  • Wenn das Mitglied seine Rückführung selbst organisiert. 
  • Reisekosten aufgrund stationärer Besuche sind nicht erstattungsfähig
Im Todesfall im Auslandr*
  • Umzug eines Familienmitglieds an den Sterbeort des Versicherten
  • Rückführung des Verstorbenen nach Belgien 
  • Gebühren für die Nutzung der Leichenhalle, die Mutas genutzt hat

Ausschlüsse : 

  • Bestattungs- und Einäscherungskosten im Ausland werden nicht übernommen. 
  • Keine Intervention für die Rückführung der Urne . 
Andere*
  • Telefongebühren für Anrufe nach Mutas 
  • Unterkunftskosten der Begleitperson, wenn sich der Patient nach dem Ende des Aufenthalts noch im Krankenhaus befindet 

Ausschlüsse : 

  • Mahlzeiten und persönliche Ausgaben werden nicht erstattet

 

Ausführlichere Informationen zu den abgedeckten Leistungen und den Interventionsbeträgen finden Sie in Artikel 34 der Satzung des Verbandes der Neutrale Krankenkassensgesellschaften oder oder bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse

 

Zurück nach oben

Auslandsstudium

Die Neutrale Krankenkassensgesellschaften bieten medizinische Hilfe für Studierende, die ihr Studium innerhalb des EWR + CH absolvieren. Mit diesem Service können sich die Studenten beruhigt auf ihr Studium konzentrieren, da sie wissen, dass sie über eine zuverlässige Krankenversicherung für ihre Notfallversorgung verfügen.

Zugangsbedingungen

Um in den Genuss dieser Unterstützung zu kommen, müssen die Studierenden die folgenden Bedingungen erfüllen :

  • Bezug von Familienbeihilfen : Studierende müssen Familienbeihilfen aus dem belgischen Sozialversicherungssystem beziehen und in der Lage sein, dieses Familienbeihilfen nachzuweisen, wenn die Krankenkasse dies verlangt.
  • Bescheinigung einer akkreditierten Institution : Legen Sie eine Bescheinigung vor, die von einer akkreditierten Institution im Studienland vor oder am Tag der Abreise ausgestellt wurde.

Abgedeckte Reiseziele

Studierende sind versichert, wenn sie in einem der folgenden Länder studieren : 

Europäische UnionLiechtensteinSchweiz
IslandNorwegenVereinigtes Königreich

 

Dauer und Verlängerung des Versicherungsschutzes

  • Die Abdeckung erstreckt sich auf ein volles akademisches Jahr.
  • Die Deckung kann jedes Jahr verlängert werden, vorbehaltlich der Bestätigung der Zugangsbedingungen.

Absicherung während des Praktikums
Auch Praktika, die im Rahmen des Studiums absolviert werden, sind erfasst, sofern die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie für das Studium erfüllt sind.
 

 

Zurück nach oben

Ausschlüsse



Obwohl wir uns verpflichten, Ihnen während Ihrer Reisen eine umfassende und zuverlässige medizinische Hilfe zu bieten, sind bestimmte Situationen und Bedingungen nicht abgedeckt.

Der Dienst ist in den folgenden Situationen ausgeschlossen :

  • Wenn es sich nicht um einen Erholungsaufenthalt handelt (z. B. Reisen aus beruflichen Gründen)
  • Wenn der Föderale Öffentliche Dienst für auswärtige Angelegenheiten zum Zeitpunkt der Abreise eine ablehnende Stellungnahme für die Reise abgegeben hat
  • Wenn die Reisehinweise des Instituts für Tropenmedizin nicht beachtet werden (z.B. sich vor der Abreise impfen lassen)

Im Folgenden finden Sie eine nicht erschöpfende Liste von Ausschlüssen, die es Ihnen nicht ermöglichen, von einer Intervention zu profitieren. 

 

SituationAusschlüsse
Gefährlicher Sport
  • Die Ausübung einer Sport- oder Freizeitaktivität, die mit einer Erhöhung des Risikos einhergeht. Ebenso ausgeschlossen ist jede Aktivität, für die der Veranstalter die Teilnehmer ein Dokument unterschreiben lässt, das sie von der Haftung freispricht.  
  • Die Ausübung einer vergüteten Sportart, die Teilnahme an einem Spiel oder einer Vorführung, für die eine Startgebühr erhoben wird und für die die Teilnehmer in welcher Form auch immer eine Vergütung erhalten, die Vorbereitung und das Training im Zusammenhang mit diesen Spielen oder Vorführungen sind vergleichbar ; 



Weitere Informationen zu ausgeschlossenen Sportarten finden Sie in Artikel 34 der Satzung der Union der Neutrale Krankenkassensgesellschaften. 

Planbare Versorgung
  • Leistungen nach einer Erkrankung, die zu Beginn bestand und für die eine Behandlung im Gange ist ;  
  • Vorhersehbare medizinische Versorgung, die auf einen körperlichen oder geistigen Zustand zurückzuführen ist, der zum Zeitpunkt der Abreise bereits besteht ;  
  • Schwangerschaft oder Geburt ab der 26. Schwangerschaftswoche, es sei denn, es treten eindeutige und unvorhersehbare Komplikationen auf; ;  
  • Die Dienstleistungen, die erforderlich sind, um die Kontinuität der medizinischen Versorgung zu gewährleisten ;  
  • Leistungen im Zusammenhang mit einem Unfall vor der Abreise  
Spezifische Pflege
  • Die Kosten für die Behandlung in psychiatrischen Einrichtungen ;  
  • Impfkosten, außer Tetanus im Falle einer Verletzung ;  
  • jede Lieferung von Brillen, Kontaktlinsen, optischen Prothesen, sowohl die Erstlieferung als auch der Austausch oder Wechsel und andere Augenprothesen ;  
  • Hörgeräte, Zahnersatzs ;  
  • Medikamente oder medizinisches Zubehör, wenn im Ausland kein Rezept von dem Anbieter vorliegt, der berechtigt ist, das Medikament oder die Bandagisterie zu verschreiben ;  
  • Wenn die Pflichtversicherung in Belgien oder im Ausland kein Eingreifen in die erbrachte Pflege vorsieht, wie z. B. bei :  
    • Kuren zur Rekonvaleszenz ;  
    • Thermalkuren ; 
    • Behandlung zur Gewichtsabnahme ; 
    • Schönheitsbehandlung (Ästhetik und Verjüngung);  ; 
    • Homöopathie;  
    • Akupunktur;
Freiwillige Risikoerhöhung
  • Vorteile, die sich aus einer schwerwiegenden Verfehlung des Begünstigten ergeben ;  
  • Vorteile aus Kriegshandlungen ;  
  • Leistungen, die sich aus Unruhen, Unruhen oder kollektiven Gewaltakten politischer, ideologischer oder sozialer Inspiration ergeben, es sei denn, der Versicherte weist nach, dass der Versicherte nicht aktiv und freiwillig an diesen Ereignissen teilgenommen hat ;  
  • Leistungen aus Unfällen oder Krankheiten, die sich ereignen, wenn der Versicherte unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht, gemäß dem Königlichen Erlass vom 31. Dezember 1930 zur Regelung von Schlaf- und Betäubungsmitteln und in Bezug auf die Risikominderung und die therapeutische Rat ;  
  • Vorteile, die sich aus der freiwilligen Teilnahme an einer Straftat ergeben ;  
  • Leistungen, die sich aus einer freiwilligen Risikoerhöhung durch den Versicherten ergeben ;  
  • Vorteile aufgrund von Trunkenheit oder Alkoholvergiftung ; 

 

Weitere Informationen zu den Ausschlüssen finden Sie in Artikel 34 der Satzung des Verbands der Neutralen gesetzlichen Versicherungsvereine oder bei Ihrer Krankenkasse 

 

Zurück nach oben