Arbeitsunfähigkeitsmeldung

Im Falle einer Krankheit müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit innerhalb folgender Fristen bei Ihrer Krankenkasse melden:

Angestellte28 Tage
Arbeiter14 Tage
Arbeitslose3 Tage
Selbstständige (ab 01/01/2016)7 Tage

 

Rückfall48 Std
Verlängerung (ab 01/01/2016)48 Std

 

Achtung:

Die Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit für Selbstständige kann erst ab dem Datum der Unterzeichnung des ärztlichen Attests durch den behandelnden Arzt erfolgen. Daher empfehlen wir Selbstständigen, die arbeitsunfähig sind, ihren Arzt bereits am ersten Krankheitstag aufzusuchen.

Im Falle einer Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit ist es ratsam, Ihren Arzt vor Ablauf des ursprünglichen Attests aufzusuchen, um finanzielle Auswirkungen und administrative Belastungen zu vermeiden.

Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen jedoch, Ihr ärztliches Attest direkt zu versenden.

Jede Verzögerung kann zu einem finanziellen Verlust von 10% Ihrer Leistungen führen.

Entschädigung bei Arbeitsunfähigkeit

Während des ersten Jahres der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 60% Ihres Bruttogehalts, berechnet in Tagen.

Seit dem 1. Januar 2021 kann ab dem 1. Tag des 5. Monats der Arbeitsunfähigkeit ein Mindestbetrag pro Tag gewährt werden, beginnend im vierten Monat der Arbeitsunfähigkeit. Dieser Mindestbetrag wird jedoch auf Ihr verlorenes Gehalt begrenzt, wenn dieses niedriger ist.

Ab dem 1. Tag des 7. Monats der Arbeitsunfähigkeit gelten weitere Mindestbeträge, die von Ihrem beruflichen Werdegang und/oder Ihrer familiären Situation abhängen.

Die Höhe der Entschädigung bei Arbeitsunfähigkeit ist auf einen Höchstbetrag begrenzt (Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Betragstabelle).

Wenn Sie arbeitslos sind, entspricht Ihre Entschädigung während der ersten 6 Monate dem Betrag Ihrer Arbeitslosengeldzahlungen, es sei denn, der Betrag des Arbeitslosengeldes ist höher als der Betrag der primären Arbeitsunfähigkeitsentschädigung (in diesem Fall wird der Betrag der Arbeitsunfähigkeitsentschädigung angewendet). Ab dem 7. Monat der Arbeitsunfähigkeit kann der Betrag Ihrer Entschädigung möglicherweise erhöht werden, um Ihnen eine Mindestentschädigung zu garantieren.

Invalidität

Nach einem Jahr Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie den Status "invalid".
Neben einer Überprüfung Ihres Entschädigungssatzes (65% für den Haushaltsvorstand, 55% für Alleinstehende, 40% für den Lebenspartner) ermöglicht Ihnen dieser Status den Anspruch auf erhöhte Leistungen sowie einige andere Vorteile (Steuerermäßigungen, bestimmte kommunale Steuern usw.).

Außerdem müssen Sie keine ärztliche Bescheinigung zur Verlängerung vorlegen.

Wiederaufnahme der Arbeit?

Was sind die Möglichkeiten für eine Arbeitsaufnahme?

Achtung:

Das Kombinieren von Arbeitsunfähigkeits- oder Invaliditätsleistungen mit Arbeitslosengeld, beruflichen Einkommen, Abfindungen, Vertragsauflösungsprämien, Entschädigungen nach Arbeitsunfällen, Zahlungen aus dem Fonds für Berufskrankheiten im privaten Sektor, Entschädigungen von öffentlichen Organisationen oder nach allgemeinem Unfallrecht ist strikt untersagt. 

Wird festgestellt, dass Sie solche Leistungen gleichzeitig bezogen haben, müssen Sie nicht nur die erhaltenen Zahlungen vollständig zurückzahlen, sondern Sie riskieren auch den Verlust weiterer Ansprüche sowie die Verhängung signifikanter Verwaltungsstrafen. 

 

Gut zu wissen:

Arbeitsaufnahme:

  • Wenn Sie nach Ihrer Erkrankung wieder arbeiten möchten oder Ihre Arbeitslosigkeit vor Ablauf der durch Ihr ärztliches Attest abgedeckten Zeit beenden, informieren Sie bitte innerhalb von acht Tagen Ihre Krankenkasse über die Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeit. Verwenden Sie dafür das vorgesehene Formular. Sie können auch Ihre Arbeitslosenversicherung auffordern, die Arbeitsaufnahme mit dem entsprechenden Formular oder elektronisch zu bestätigen.

Teilzeit-Wiederaufnahme:

  • Wenn Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität eine Teilzeittätigkeit aufnehmen möchten, ist es erforderlich, spätestens am letzten Werktag vor der Wiederaufnahme die Zustimmung des Betriebsarztes einzuholen. Es ist jedoch nicht notwendig, mit dem Beginn Ihrer Tätigkeit auf diese Zustimmung zu warten. Dies gilt auch, wenn Sie als unbezahlter Freiwilliger arbeiten möchten; auch dann müssen Sie Ihre Krankenkasse informieren und die Zustimmung des Betriebsarztes erhalten. Bei der Wiederaufnahme einer Teilzeitarbeit wird der Betrag Ihrer Entschädigung entsprechend dem Verdienst aus dieser Tätigkeit angepasst.

    Wenn Sie Ihren Antrag verspätet einreichen, werden Sanktionen verhängt. Die Höhe der Sanktion hängt davon ab, wie spät der Antrag gestellt wird. Eine Sanktion von 10% auf die Ihnen zustehenden Entschädigungen wird erhoben, wenn Sie den Antrag innerhalb von 14 Tagen nach Beginn Ihrer Teilzeittätigkeit stellen. Sollten Sie den Antrag jedoch erst nach diesen 14 Tagen einreichen, erfolgt eine Sanktion durch vollständiges Aussetzen der Zahlungen für den gesamten Zeitraum.

Wenn Sie planen, Ihre Teilzeittätigkeit zu beenden, können drei verschiedene Szenarien eintreten:
1.    Ein vorübergehendes Ende: In diesem Fall wird Ihr Arbeitgeber für den Monat, in dem Sie nicht gearbeitet haben, eine Erklärung abgeben. Ihnen werden die Entschädigungen vollständig ausgezahlt.
2.    Ein endgültiges Ende aufgrund einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands: Hier müssen Sie die entsprechend ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung über die Beendigung Ihrer Teilzeittätigkeit an den Betriebsarzt weiterleiten.
3.    Ein dauerhaftes Ende, weil Sie Ihre Tätigkeit wieder in Vollzeit aufnehmen: In diesem Fall übermitteln Sie die von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Arbeitsaufnahmebescheinigung an Ihre Krankenkasse.
In allen drei Fällen wird Ihre Arbeitsunfähigkeit beendet.

Unser Rat:

Sie sollten Ihre Krankenkasse immer über jegliche Änderung Ihrer Situation informieren, sei es familiär (Heirat, Trennung, Zusammenleben), beruflich (Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeit, Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit usw.) oder finanziell (Gewährung einer Unfallrente, Berufskrankenrente usw.).

Ein kleines Versäumnis Ihrerseits kann schwere Strafen nach sich ziehen.

Zögern Sie nicht, uns bei Zweifeln zu kontaktieren.