Seit 2002 verfügt Belgien über ein Gesetz zu den Rechten von Patienten. Dieses Gesetz definiert die Merkmale der Beziehung zwischen Patienten und Fachpersonal und zielt darauf ab, die Qualität der Gesundheitsdienstleistungen zu verbessern.

Patienten stehen sieben grundlegende Rechte zu:

Recht auf qualitativ hochwertige Leistungen

Der Patient hat Anspruch auf qualitativ hochwertige medizinische Versorgung, die auf dem aktuellen Stand medizinischen Wissens und der verfügbaren Technologie basiert, ohne Unterscheidung nach sozialer Herkunft, sexueller Orientierung und philosophischer Überzeugung.

Recht auf freie Wahl des Fachpersonals

Der Patient hat die Freiheit, das Fachpersonal zu wählen, das ihn/sie behandelt, und kann diese Wahl auch ändern. Dieses Recht ist jedoch nicht absolut: Es kann durch Notfallsituationen oder durch die Organisation innerhalb eines Krankenhauses eingeschränkt sein (z.B., wenn im Krankenhaus nur ein Spezialist verfügbar ist).

Recht auf Information über seinen Gesundheitszustand

Der Patient hat das Recht auf alle notwendigen Informationen, um seinen Gesundheitszustand und dessen Entwicklung zu verstehen. Diese Informationen müssen klar und verständlich übermittelt werden. Sollte der Fachmann jedoch der Ansicht sein, dass die Weitergabe dieser Informationen dem Patienten schaden könnte, kann er unter bestimmten Bedingungen entscheiden, diese nicht weiterzugeben.

Der Patient kann eine Vertrauensperson benennen, die ihn/sie unterstützt und die Informationen über seinen/ihren Gesundheitszustand erhält. Der Patient kann darauf verzichten, über seinen/ihren Gesundheitszustand informiert zu werden. 

Der Fachmann ist jedoch verpflichtet, den Patienten/der Patientinnen zu informieren, wenn das Fehlen dieser Information seine Gesundheit gefährden könnte.

Das Recht, frei über medizinische Maßnahmen zu entscheiden

Der Patient muss ausreichend informiert werden, um eine fundierte Entscheidung über die vorgeschlagene Behandlung oder den Eingriff treffen zu können. Diese Informationen umfassen den Zweck, die Art, die Dringlichkeit, die Dauer, die Häufigkeit, Gegenanzeigen, Nebenwirkungen, Risiken, die medizinische Überwachung nach dem Eingriff, mögliche Alternativen, finanzielle Konsequenzen und die Folgen einer Behandlungsablehnung.

Der Patient kann seine Zustimmung verweigern oder zurückziehen; er muss dann über die Konsequenzen dieser Entscheidung informiert werden.

In Notfällen, wenn der Wille des Patienten nicht feststellbar ist, darf der Gesundheitsdienstleister alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, die im Interesse des Patienten liegen.

Das Recht auf eine medizinische Akte

Der Patient hat das Recht auf eine aktuell geführte medizinische Akte, Kopien davon zu erstellen und sie innerhalb angemessener Fristen einzusehen. Persönliche Notizen der Fachperson und Daten über Dritte unterliegen der Vertraulichkeit.

Falls der Patient verstirbt und zu Lebzeiten keinen Widerspruch eingelegt hat, dürfen nahe Angehörige aus triftigem Grund einen Arzt benennen, der die Akte des Verstorbenen einsehen darf.

Das Recht auf Schutz der Privatsphäre

Gesundheitsbezogene Informationen des Patienten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Ausnahme vor und es ist zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig (z.B. bei Ansteckungsgefahr).

Ohne Zustimmung des Patienten dürfen nur Personen, deren Anwesenheit gerechtfertigt ist, während der Behandlung anwesend sein.

Das Recht auf Mediation

Fühlt sich der Patient in seinen Rechten nicht respektiert, kann er sich mit einer Beschwerde an den Mediationsdienst des betreffenden Krankenhauses oder an die Plattformen für psychische Gesundheit im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes wenden. Die Liste und Kontaktdaten der Mediatoren dieser Dienste sind auf der Website http://www.patientrights.be verfügbar. Betrifft die Beschwerde einen außerhalb des Krankenhauses tätigen Leistungserbringer, kann sich der Patient an den föderalen Mediationsdienst „Patientenrechte“ wenden.

Die Patientenrechte

Kontaktieren Sie die Patientenrechte-Abteilung

Föderaler öffentlicher Dienst (FÖD) Gesundheit (Service publique fédéral (SPF) Santé publique)

Sicherheit der Lebensmittelkette und Umwelt

Avenue Galilée 5/2

1210 Brüssel

Telefon: +32 2 524 85 21

e-mail : mediation-droitsdupatient@health.fgov.be