Möchten Sie im Ausland studieren und fragen sich, in welchem Umfang Sie durch die Krankenversicherung gedeckt sind? Als Studierende haben Sie Anspruch auf Erstattung dringender und medizinisch notwendiger Behandlungen in bestimmten Ländern.

 

Europäische Union, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und Vereinigtes Königreich

Albanien, Algerien, Australien, Bosnien, Nordmazedonien, Marokko, Montenegro, Quebec, Tunesien, Türkei

Andere Länder

 

Europäische Union, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und Vereinigtes Königreich

Belgische Studierende, die in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und im Vereinigten Königreich studieren möchten, profitieren von einer Krankenversicherung gemäß den geltenden europäischen Vorschriften.

 

Deckung

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ermöglicht Studierenden während ihres Aufenthalts den Zugang zu notwendigen medizinischen Behandlungen zu den gleichen Bedingungen und Rückerstattungssätzen wie für lokal Versicherte.

Wie erhalte ich die EHIC ?

 

Auslandsassistenz – Mutas

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Studierende während eines einjährigen Auslandsaufenthalts die Mutas-Auslandsassistenz in Anspruch nehmen.

Mehr Informationen zu den Vorteilen von Mutas

Für weitere Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse

 

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Albanien, Algerien, Australien, Bosnien, Nordmazedonien, Marokko, Montenegro, Quebec, Tunesien, Türkei

Wenn Sie in einem Land studieren, mit dem Belgien ein Abkommen über die Gesundheitsversorgung abgeschlossen hat, profitieren Sie von einer Deckung für medizinisch notwendige Behandlungen.

Konsultieren Sie diese Seite für weitere Informationen zu bilateralen Ländern 

 

Deckung

Ein Deckungsdokument für drei Monate wird ausgestellt. Wenn Belgien ein Abkommen mit dem Land abgeschlossen hat, in dem Sie studieren möchten, beantragen Sie vor Ihrer Abreise ein Deckungsdokument, das Ihnen ermöglicht, während Ihres Aufenthalts medizinisch notwendige Behandlungen zu denselben Bedingungen und Erstattungssätzen wie für lokal Versicherte zu erhalten.

 

Auslandsassistenz

Die Mutas-Auslandsassistenz greift nicht während Ihres Studienaufenthalts in einem Land mit bilateralem Abkommen mit Belgien.

 

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Andere Ländere

Falls Sie planen, in einem anderen Land als der Europäischen Union, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, dem Vereinigten Königreich oder einem bilateralen Land zu studieren, gelten andere Bestimmungen.

 

Deckung

Eine mögliche Erstattung Ihrer Behandlungskosten erfolgt nachträglich gemäß den belgischen Bedingungen und Erstattungssätzen, wenn :

  • Die Behandlung dringend ist

Und

  • Sie mindestens eine Nacht im Krankenhaus verbracht haben

Es wird dringend empfohlen, vor Ihrer Abreise eine private Versicherung abzuschließen, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein.

 

Auslandsassistenz – Mutas

Die Mutas-Auslandsassistenz greift nicht während Ihres Studienaufenthalts in diesem Land.

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Jegliche Änderung Ihrer Situation (familiär oder persönlich) muss Ihrer belgischen Krankenkasse gemeldet werden. 

Möchten Sie weitere Informationen ?

Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse