Damit Patienten eine Preisgarantie erhalten, schließen Ärzte und Krankenkassen Vereinbarungen ab, die unter anderem die Gebühren für Gesundheitsleistungen festlegen. Ärzte können frei entscheiden, ob sie dieser Vereinbarung beitreten.
Ein vertragsärztlicher Arzt, das heißt ein Arzt, der dieser Vereinbarung beigetreten ist, verpflichtet sich, die festgelegten Tarife einzuhalten, unabhängig davon, ob der Patient in einem Doppel- oder Mehrbettzimmer untergebracht ist.
Sie können den Status Ihres Arztes auf der Website des INAMI überprüfen.
Kein Arzt, ob vertragsärztlich oder nicht, darf Patienten, die in einem Mehrbett- oder Doppelzimmer untergebracht sind, Honorarzuschläge berechnen.
Wenn Sie aus persönlichen Gründen ein Einzelzimmer gewählt haben, können Ihnen vom Arzt unabhängig von seiner Vertragszugehörigkeit zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden.
Dieses Prinzip hat einige Ausnahmen:
- Wenn der Gesundheitszustand des Patienten oder die technischen Anforderungen für Untersuchung, Behandlung oder Überwachung einen Aufenthalt in einem Einzelzimmer erfordern,
- Wenn betriebliche Anforderungen oder die Nichtverfügbarkeit von Betten in Doppel- oder Mehrbettzimmern zu einem Aufenthalt in einem Einzelzimmer führen,
- Wenn die Aufnahme auf einer Intensivstation oder in einer Notaufnahme erfolgt, unabhängig vom Willen des Patienten und für die Dauer seines Aufenthalts auf dieser Station,
- Wenn die Aufnahme ein Kind betrifft, das von einem Elternteil während seines Krankenhausaufenthalts begleitet wird und das kein Dokument unterzeichnet hat, das ausdrücklich ein Einzelzimmer verlangt.
Informieren Sie sich im Voraus über die Aufnahmeerklärung, die Ihnen das Krankenhaus zur Verfügung stellen muss.