Gemäß dem Gesetz vom 28. November 2022 über den ‚‚Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Recht der Union oder das nationale Recht innerhalb einer juristischen Einheit des privaten Sektors melden“, hat der Landesverband der Neutralen Krankenkassen ein Meldeverfahren für Hinweisgeber eingerichtet.

Klicken Sie hier, um das Verfahren einzusehen.

Zur Erinnerung, dieses Verfahren richtet sich ausschließlich an:

  • Mitarbeiter des Landesverbands der Neutralen Krankenkassen (aktuelle, ehemalige oder zukünftige, einschließlich Freiberufler, Praktikanten und Freiwillige);
  • Aktionäre, Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans des Unternehmens;
  • Personen, die für Auftragnehmer, Subunternehmer und Lieferanten arbeiten, die von dem Unternehmen beauftragt wurden.

Damit das Gesetz Anwendung findet, müssen die gemeldeten Tatsachen in Verbindung mit dem sachlichen Anwendungsbereich stehen und sich auf begründete Verdachtsmomente beziehen, betreffend tatsächliche oder potenzielle Verstöße, die sich ereignet haben oder sehr wahrscheinlich ereignen werden, einschließlich Versuche, solche Verstöße zu vertuschen. 

(Jede Meldung, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, wird durch das bestehende interne System (siehe Punkt 5.3 des Verhaltenskodex) behandelt und somit außerhalb des Verfahrens für Hinweisgeber und der damit verbundenen Schutzmaßnahmen). 

 

Meldungen erfolgen immer in gutem Glauben und uneigennützig. 

Sachlicher Anwendungsbereich des Gesetzes - (Art. 2. – Gesetz 28/11/2022)

Im belgischen Privatsektor können die Meldungen Verstöße gegen Vorschriften betreffen, die Regeln:

  • öffentliche Dienste; 
  • Dienstleistungen, Produkte und Finanzmärkte sowie Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
  • Produktkonformität und -Sicherheit;
  • Transportsicherheit;
  • Umweltschutz;
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit;
  • Sicherheit von Lebensmitteln für die menschliche und tierische Ernährung, Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere;
  • öffentliche Gesundheit;
  • Verbraucherschutz;
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit der Netzwerke und Informationssysteme;
  • Bekämpfung von Steuerbetrug;
  • Bekämpfung von Sozialbetrug;
  • Schutz der finanziellen Interessen der Union (Europäische);
  • Europäischer Binnenmarkt (Wettbewerb und staatliche Beihilfen).