Im Rahmen des Eigenanteils zahlen Sie nur den Teil der Honorare für medizinische Leistungen, der von Ihnen zu tragen ist (Eigenanteil und gegebenenfalls Zuzahlungen).

Den Restbetrag übernimmt anschließend Ihre Krankenkasse direkt vom Leistungserbringer.

Das System des Eigenanteils ist entweder optional (beim Arzt, Zahnarzt, Logopäden usw.) oder obligatorisch (zum Beispiel im Krankenhaus für einen Krankenhausaufenthalt, in der Apotheke, beim Arzt, wenn Sie von der erhöhten Leistung profitieren).

Die Direktabrechnung

Was müssen Sie tun?

Bei Ihrem Gesundheitsdienstleister, bei dem die Anwendung der direkten Abrechnung optional ist, sollten Sie angeben, dass Sie von der Direktabrechnung profitieren möchten.

Wenn Sie eine erhöhte Unterstützung (BIM) erhalten und einen Termin in einer Arztpraxis haben, darf Ihr Arzt die direkte Abrechnung nicht ablehnen.

Um eine korrekte Identifizierung und Anwendung der direkten Abrechnung durch den Gesundheitsdienstleister sicherzustellen, sollten Sie immer Ihren Personalausweis dabeihaben!

Möchten Sie mehr erfahren?

Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse.