Der Landesverband der Neutralen Krankenkassen legt im Zuge der kontinuierlichen Verbesserung ihres Betriebs und der Qualität ihrer Dienstleistungen großen Wert auf das Feedback zur Zufriedenheit und Unzufriedenheit der Nutzer.
Was versteht man unter einer Beschwerde und einem Vorschlag?
Eine Beschwerde ist eine negative Rückmeldung bezüglich eines vom Landesverband oder einer Krankenkasse erbrachten Dienstes und muss schriftlich eingereicht werden. Auf jede schriftliche Beschwerde wird detailliert geantwortet.
Ein Vorschlag ist ein schriftlich eingereichter Verbesserungsvorschlag für unsere Dienste. Die Geschäftsführung des Landesverbands bewertet die Relevanz jedes Vorschlags und setzt diesen gegebenenfalls um.
Wer kann einen Vorschlag oder eine Beschwerde einreichen?
Ein Versicherter oder eine Drittpartei, wie Gesundheitsdienstleister, Pflegeeinrichtung oder ein Bürger, der weder Mitglied noch bei einer Neutralen Krankenkasse registriert ist, kann unzufrieden mit einer Handlung, Leistung oder einem erbrachten Service des Landesverbands oder einer Neutralen Krankenkasse sein. In solchen Fällen handelt es sich um eine Reaktion, bei der der Nutzer eine Antwort vom Landesverband erwartet.
Welche Vorschläge oder Beschwerden können eingereicht werden?
Jede Beschwerde oder jeder Vorschlag, der sich auf die Qualität unserer Dienste bezieht, ist zulässig.
Dazu gehören:
- Unvollständige oder fehlerhafte Informationen
- Eine angefochtene Entscheidung
- Wartezeiten
- Die Qualität des Empfangs
- Eine verspätete oder fehlerhafte Zahlung
- Usw.
Wie wird Ihre Beschwerde oder Ihr Vorschlag behandelt?
Jeder Vorschlag wird von der Geschäftsführung des Landesverbands bewertet. Es wird keine Antwort gegeben, aber es wird intern nachgegangen.
Jede Beschwerde wird beantwortet.
Wenn wir Ihnen nicht innerhalb von 2 Werktagen eine endgültige Antwort geben können, senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung. In diesem Fall wird Ihnen spätestens innerhalb von 45 Kalendertagen eine endgültige Antwort zugesendet.
Wenn Sie mit der Art und Weise, wie Ihre Beschwerde von einem Dienst des Landesverbands gehandhabt wurde, unzufrieden sind, können Sie sich an die Geschäftsleitung des Landesverbands der Neutralen Krankenkassen wenden, in Chaussée de Charleroi 145, 1060 Brüssel (plaintes@unmn.be).
Wie können Sie einen Vorschlag oder eine Beschwerde einreichen?
Wenn sich Ihre Beschwerde oder Ihr Vorschlag an eine Neutrale Krankenkasse richtet, besuchen Sie bitte die Website der betreffenden Krankenkasse für weitere Informationen.
Wenn sich Ihre Beschwerde oder Ihr Vorschlag an den Landesverband richtet:
- Reichen Sie diese ein, indem Sie das auf der Website verfügbare Formular ausfüllen (Beschwerde Mitglied, Beschwerde Anbieter oder Vorschlag) und senden Sie es per E-Mail an plaintes@unmn.be oder suggestions@unmn.be.
- Ein Formular für Beschwerden oder Vorschläge in Papierform ist auch am Empfang unseres Landesverbands erhältlich, in Chaussée de Charleroi 145, 1060 Brüssel. Es kann gescannt und per E-Mail an plaintes@unmn.be oder suggestions@unmn.be gesendet werden, per Fax an die Nummer 02/538.50.18 oder per Post an folgende Adresse: Union Nationale des Mutualités Neutres (Landesverband der Neutralen Krankenkassen), Service plaintes et suggestions (Beschwerde- und Vorschlagsdienst), Chaussée de Charleroi 145, 1060 Brüssel.
Schließlich steht es Ihnen frei, eine E-Mail an plaintes@unmn.be ou suggestions@unmn.be zu senden.