Wenn Sie eine geplante medizinische Behandlung außerhalb Belgiens planen, ist es wichtig, dass Sie sich Ihrer Rechte und Pflichten als Patient bewusst sind.

Achtung :

  • Krankenhausaufenthalte von mindestens einer Nacht bedürfen immer einer vorherigen Genehmigung
  • Generell ist für geplante ambulante Behandlungen keine vorherige Genehmigung des Vertrauensarztes erforderlich, es sei denn, es handelt sich um bestimmte bildgebende Untersuchungen.

Was ist eine geplante Behandlung ?

Unter geplanter Pflege versteht man medizinische Behandlungen oder Leistungen, die im Voraus in einem anderen Land geplant werden. Diese Art der Versorgung unterliegt anderen Richtlinien als denen der dringenden oder unerwarteten Versorgung.

 

Seine Pflege planen innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein

Seine Pflege planen außerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein

Planen Sie Ihre Pflege innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein

In der Regel bieten die europäischen Verordnungen den Bürgern die Möglichkeit, in einem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union, in der Schweiz, in Norwegen, Island und Liechtenstein Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, da sie die Freizügigkeit innerhalb des europäischen Hoheitsgebiets gewährleisten.

Die Deckung Ihrer geplanten Behandlung ist jedoch nicht garantiert, und es ist wichtig, dass Sie die Zugangsbedingungen kennen.

Für einige Behandlungen ist nämlich eine vorherige Genehmigung durch den Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse erforderlich.

Bitte beachten Sie :

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vor der Planung Ihrer Behandlung im Ausland vorab bei Ihrer Neutralen Krankenkasse zu erkundigen. 

 

Was ist eine Vorabgenehmigung ? 
Eine Vorabgenehmigung ist eine Genehmigung, die vom Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse auf der Grundlage der geltenden Vorschriften und im Rahmen bestimmter geplanter Behandlungen erteilt wird.

Diese Genehmigung garantiert eine teilweise Kostenübernahme durch die belgische gesetzliche Krankenversicherung.

Pflege nach vorheriger Genehmigung
Das LIKIV hat eine nicht erschöpfende Liste von Behandlungen erstellt, die der vorherigen Genehmigung des Vertrauensarztes bedürfen.

Um mehr zu erfahren, besuchen Sie die LIKIV-Website

  • Eine vorherige Genehmigung garantiert nicht automatisch eine sofortige finanzielle Unterstützung vor Ort.
  • Eine Zuzahlung und eventuelle zusätzliche Gebühren können zu Ihren Lasten gehen

Verfahren für die Beantragung einer Vorabgenehmigung

  1. Senden Sie einen schriftlichen Antrag per Einschreiben oder E-Mail an den Medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse. Der schriftliche Antrag kann von einem Facharzt oder von Ihnen selbst gestellt werden.
  2. Fügen Sie einen ärztlichen Bericht bei, der vom Facharzt im Rahmen der angeforderten Behandlung verfasst wurde.
  3. Der Vertrauensarzt wird den Versicherten schriftlich über seine Entscheidung informieren.

 

Behandlungen ohne vorherige Genehmigung
Um einen Kostenerstattung für geplante Behandlungen im Ausland zu erhalten, mit Ausnahme der vom LIKIV erstellten Liste, benötigen Sie keine vorherige Genehmigung Ihres Vertrauensarztes.

Um Anspruch auf eine mögliche Kostenübernahme zu haben, müssen Sie nachträglich :

  • Eine vollständige Akte mit bezahlten Rechnungen, Rezepten und medizinischen Berichten bei Ihrer Neutralen Krankenkasse einreichen.
  • Eine eidesstattliche Erklärung „Pflege im Ausland“ ausfüllen

Bitte beachten Sie :

Die Erstattung erfolgt gemäß den in Belgien geltenden Bedingungen und Tarifen
Wenn die Behandlung in Belgien nicht erstattungsfähig ist oder Sie die belgischen Bedingungen nicht erfüllen, erfolgt keine Kostenerstattung. (Zum Beispiel: Es wird geprüft, ob ein Vertrag über Dienstleistungen abgeschlossen wurde, die eine solche im Sinne der belgischen Gesetzgebung erfordern, wie z. B. ein Physiotherapievertrag oder ein Vertrag über ein Hörgerät.)  )
Mögliche Zuschläge und Eigenanteile bleiben gegebenenfalls zu Ihren Lasten

CSo reichen Sie Ihre Bewerbung im Nachhinein ein

 

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Planen Sie Ihre Pflege außerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein.

In der Regel sind Behandlungen, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz geplant sind, standardmäßig nicht abgedeckt, unabhängig von der Art der geplanten Behandlung.

→ In Ausnahmefällen, wenn die Behandlung in Belgien nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbracht werden kann oder wenn die Gesundheitsbedingungen im Ausland günstiger sind kann der Vertrauensarzt eine Zustimmung zur Behandlung im Ausland erteilen. 

               Wenn Sie beabsichtigen, sich anderswo auf der Welt behandeln zu lassen, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf eine vorherige Genehmigung zur Kostenübernahme haben.

 

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