Was ist die EKVK ?

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ist ein Deckungsdokument, welches für Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz, die vorübergehend in einem anderen Mitgliedsland reisen oder wohnen, von entscheidender Bedeutung ist. Sie berechtigt Sie zur Gesundheitsversorgung in folgenden Ländern:

DeutschlandLiechtenstein
Australien*Litauen
ÖsterreichLuxemburg
BulgarienNordmazedonien
Zypern**Malta
KroatienNorwegen
DänemarkNiederlande
SpanienPolen
EstlandPortugal
FinnlandTschechische Republik
FrankreichRumänien
GriechenlandVereinigtes Königreich
UngarnSlowakei
IrlandSlowenien
IslandSchweden
ItalienSchweiz
Lettland

Die EKVK ist individuell, auf den Namen ausgestellt und kostenlos. Jedes Familienmitglied, einschließlich der Kinder, muss über eine eigene Karte verfügen.

* Die EKVK ist auch in Australien gültig, obwohl dieses Land nicht zu Europa gehört. Weitere Informationen finden Sie hier.

** Die Karte ist nicht gültig im türkischen Teil Zyperns.

 

Wozu dient die EKVK ?

Sie dient als Nachweis Ihrer Versicherung und ermöglicht es Ihnen, eine finanzielle Deckung für medizinisch notwendige Gesundheitsversorgungen während Ihres vorübergehenden Aufenthalts zu erhalten, und zwar unter denselben Bedingungen wie für Versicherte des Landes, in dem Sie medizinisch versorgt werden.

Die EKVK ist nur im öffentlichen Gesundheitssystem gültig.

Bitte beachten Sie, dass die EKVK :

  • nicht die Kosten für private Gesundheitsversorgungen abdeckt;
  • keine Alternative zu einer Reiseversicherung wie MUTAS ist;
  • keine Rückführungskosten oder Verlust/Diebstahl von Eigentum abdeckt;
  • nicht Ihre Gesundheitskosten abdeckt, wenn Sie speziell für eine medizinische Behandlung reisen;
  • keine kostenlosen Dienstleistungen garantiert. Gesundheitssysteme variieren von Land zu Land, und Dienstleistungen, die in Ihrem Land nichts kosten, können in einem anderen Land kostenpflichtig sein. 

 

Welche Informationen sind auf der EKVK enthalten?

Die Europäische Krankenversicherungskarte enthält nur den Vor- und Nachnamen des Karteninhabers, seine persönliche Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie das Ablaufdatum der Karte. Sie enthält keine medizinischen Daten. 

 

Wie lange ist die EKVK-Karte gültig?

Die von Belgien ausgestellten Karten haben eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren. Das Ablaufdatum ist unten rechts auf der Karte angegeben. 

 

Wie wird die EKVK benutzt?

  • Zeigen Sie Ihre EKVK dem Leistungserbringer/Krankenhaus des öffentlichen Gesundheitswesens vor:
    • Präsentieren Sie Ihre EKVK, um nachzuweisen, dass Sie durch die Krankenversicherung Ihres Landes abgesichert sind. In den meisten Fällen werden Sie nicht die vollen medizinischen Kosten zahlen müssen. Die medizinischen Kosten werden direkt zwischen den Gesundheitsbehörden des besuchten Landes und Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Es kann jedoch sein, dass Sie einen Eigenanteil zu tragen haben. Überprüfen Sie bei Ihrer Krankenkasse, ob eine nachträgliche zusätzliche Erstattung möglich ist.
  • Die EKVK wird abgelehnt, wenn:
    • das Krankenhaus/der Leistungserbringer nicht zum öffentlichen Gesundheitssektor gehört.
    • die Leistungen nicht von der EKVK abgedeckt sind (geplante, nicht erstattungsfähige Leistungen usw.).

Wir empfehlen Ihnen dringend, alle originalen medizinischen Dokumente (Rechnungen, ärztliche Verschreibungen, Berichte usw.) aufzubewahren und bei Ihrer Krankenkasse eine nachträgliche Erstattung zu beantragen.

Wichtig: Als Mitglied des Landesverbands der Neutralen Krankenkassen haben Sie Anspruch auf medizinische Notfallhilfe im Ausland durch Mutas. Sie müssen Mutas lediglich innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Krankenhauseinweisung kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Service finden Sie hier.

 

Wie bekommt man die EKVK ?

Wenn Sie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig sind, können Sie diese Karte kostenlos auf verschiedene Weise bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Online-Anfrage:

  1. Besuchen Sie den Online-Servicebereich Ihrer Krankenkasse.
  2. Suchen Sie nach dem Bereich, der der EKVK gewidmet ist.
  3. Befolgen Sie die Anweisungen, um das Online-Antragsformular auszufüllen.
  4. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen bereitstellen.
  5. Nach Einreichung des Antrags wird Ihnen Ihre EKVK-Karte per Post an die von Ihnen angegebene Adresse gesendet. Eine PDF-Version der Karte steht Ihnen auch informativ in Ihrem Online-Servicebereich zur Verfügung.

Persönliche Anfrage:

Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse:

 

Was tun im Falle eines Verlusts/Vergessens der EKVK-Karte?

Wenn Sie Ihre Karte verloren oder vergessen haben, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Krankenkasse zu bitten, Ihnen per Fax oder E-Mail ein Ersatzzertifikat für die EKVK zuzusenden. Dieses Zertifikat gewährt Ihnen dieselben Rechte wie Ihre Karte.

 

Was tun, wenn ich ohne Karte reise und medizinische Behandlung benötige?

Nur weil Sie Ihre Karte vor Ort nicht haben, bedeutet das nicht, dass Sie während Ihrer Reise keine medizinisch notwendigen oder dringenden Behandlungen in Anspruch nehmen können. Allerdings müssen Sie ohne die physische Karte die Rechnungen im Voraus bezahlen und dann eine Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Belege und Dokumente (Rechnungen, Quittungen, Verschreibungen, ärztliche Berichte usw.) aufbewahren, die belegen, dass Sie medizinische Behandlungen erhalten haben. Weitere Informationen finden Sie hier unten.

Bitte beachten Sie, dass sich Ihr Aufenthalt im Ausland nicht auf die Möglichkeit einer Beantragung einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) auswirkt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Denken Sie daran, dass Sie als Mitglied des Landesverband der Neutralen Krankenkassen sofern Sie Ihre Beiträge ordnungsgemäß gezahlt haben, über unsere Notrufzentrale MUTAS eine medizinische Notfallversorgung im Ausland erhalten können.

Achtung: Die Kriterien für die Berechtigung zur Reiseassistenz durch MUTAS sind in Artikel 34 der Satzung des Landesverbands der Neutralen Krankenkassen (Union Nationale des Mutualités Neutres) festgehalten und sind hier verfügbar.

 

Was kann ich tun, wenn meine Krankenkasse mir die Ausstellung einer EKVK verweigert? 

Sie erhalten eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK - European Health Insurance Card) oder, falls diese nicht sofort verfügbar ist, ein vorläufiges Ersatzzertifikat, sofern Sie ordnungsgemäß bei Ihrer Krankenkasse pflichtversichert sind. Sollten Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie Ihr Recht nutzen und durch eine Beschwerde bei Solvit Einspruch erheben.

 

Gesetzgebung

Artikel 19, Absatz 1 und Artikel 27, Absatz 1 der Verordnung 883/2004 vom 29. April 2004: bezüglich des Rechts auf Gesundheitsversorgung im Ausland. 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32004R0883

Artikel 25, Abschnitt A, Absatz 3 der Verordnung 987/2009 vom 16. September 2009: bezüglich der Dokumentation (EKVK) selbst.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009R0987

 

Interessante Links:

INAMI :

INAMI - Urlaub im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz (Nur in Fr und NL verfügbar)

Europäische Kommission :

Europäische Kommission - Die Europäische Krankenversicherungskarte

Helfen Sie uns, „Your Europe“ zu verbessern


 

.