Ein Student kann unter folgenden Bedingungen von der Intervention von Mutas profitieren:

  • Leistungen der Familienzulagen der belgischen Sozialversicherung erhalten und den Nachweis erbringen, falls dies erforderlich ist;
  • Ein Zertifikat einer anerkannten Einrichtung im betreffenden Land vorlegen, entweder vor oder zum Zeitpunkt der Abreise;
  • Sein Studium in einem der folgenden Länder absolvieren:
    • EWR (Europäischer Wirtschaftsraum);
    • Vereinigtes Königreich;
    • Schweiz.

Die Deckungsdauer für einen Studenten erstreckt sich über ein volles Jahr (verlängerbar).

Praktika im Rahmen des Studiums sind ebenfalls unter denselben zuvor genannten Bedingungen abgedeckt, mit einer Deckungsgrenze von bis zu 12 Monaten (nicht verlängerbar).