Eine Vorauszahlung kann verlangt werden. Das Krankenhaus legt den Betrag dieser Vorauszahlung fest, muss jedoch die folgenden Höchstbeträge beachten:
Für Mehrbett- und Zweibettzimmer beträgt die Vorauszahlung für gewöhnlich Versicherte maximal 150 €. Für abhängige Personen liegt dieser Betrag bei maximal 75 €, während er für Begünstigte der erhöhten Intervention und deren abhängige Personen auf 50 € reduziert ist.
Für Patienten in Einzelzimmern darf die zusätzliche Vorauszahlung höchstens das Siebenfache des Zimmerzuschlags betragen.
Eine neue Vorauszahlung kann zu Beginn jedes neuen 7-Tage-Zeitraums verlangt werden.