Temporäre Aufenthalte

Sie sind auf Reisen und benötigen medizinisch notwendige Versorgung?

Keine Sorge, überprüfen Sie im Voraus, was zu tun ist. 

Überprüfen Sie vor der Abreise, welche Versicherungsleistungen Sie in den jeweiligen Ländern haben:

LÄNDER DES EWR + SCHWEIZ

GROßBRITANNIEN

BILATERALE ABKOMMEN

LÄNDER OHNE ABKOMMEN

BESTELLEN SIE EINE EHIC - EUROPÄISCHE KRANKENVERSICHERUNGSKARTE

 

Sind Sie zum Zeitpunkt Ihrer Abreise arbeitsunfähig/invalid?

Wenn Sie für einen temporären Aufenthalt verreisen, müssen Sie die vorherige Genehmigung des Beratungsarztes Ihrer Krankenkasse einholen.

Haben Sie eine vorherige Genehmigung beantragt?Haben Sie keine vorherige Genehmigung beantragt?
  • In diesem Fall können Sie eine eventuelle Erstattung der ambulanten Kosten und einer Hospitalisierung erhalten.
  • In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf ein Deckungsdokument, und Ihre Kosten können nur erstattet werden, wenn mindestens eine Nacht im Krankenhaus dringend erforderlich ist.

 

Und was ist bei einer Kreuzfahrt?

Beachten Sie, dass bei einer Kreuzfahrt nicht das Land, in das Sie fahren, wichtig ist, sondern das Land, unter dessen Flagge das Schiff registriert ist. Zum Beispiel kann ein Schiff in französischen Gewässern fahren, aber unter der Flagge von Panama registriert sein. In diesem Fall fallen Sie unter ein Land ohne Abkommen.
Wenn Sie an Bord medizinische Versorgung erhalten, wird diese als Versorgung in diesem Land betrachtet. Wenn Sie nach dem Verlassen des Schiffes medizinische Versorgung erhalten, gelten die Regeln dieses Landes.
Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse, um zu überprüfen, ob eine mögliche Deckung möglich ist. 

 

Die Antwort auf Ihre Frage wurde nicht übernommen?