Sie haben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Zimmertypen zu wählen: ein Mehrbettzimmer, ein Zweibettzimmer und ein Einzelzimmer.
Unabhängig von Ihrer Wahl wird Ihnen eine Selbstbeteiligung in Rechnung gestellt. Für ein Einzelzimmer kann ein Aufpreis erhoben werden.
Allerdings gilt dies nicht, wenn Sie in einem Einzelzimmer übernachten:
- Wenn keine Mehrbett- oder Zweibettzimmer verfügbar sind und dies Ihr Wunsch war.
- Wenn die Aufnahme auf einer Intensiv- oder Notfallstation erfolgt, unabhängig von Ihrem Wunsch.
- Wenn die Aufnahme ein Kind betrifft, das während seines Krankenhausaufenthalts von einem Elternteil begleitet wird (außer in Fällen, in denen ein Elternteil in der Aufnahmeerklärung schriftlich einen anderen Wunsch angibt).
Die Wahl eines Einzelzimmers kann sich auch auf die Höhe der Honorarzuschläge auswirken, die Ihnen in Rechnung gestellt werden können.