Bedingungen für die Inanspruchnahme von Mutas-Assistenz :
- Es müssen dringende medizinische Leistungen von einem vom Aufenthaltsland anerkannten Gesundheitsdienstleister, einem vor Ort zugelassenen Dienst oder einer Einrichtung erbracht werden und gemäß den geltenden Vorschriften im Aufenthaltsland erfolgen;
- Sie müssen Ihre Beiträge für die Pflichtversicherung sowie für ergänzende Versicherungsleistungen bezahlt haben;
- Der vorübergehende Aufenthalt im Ausland muss einen begrenzten Freizeitcharakter haben und auf einen Zeitraum von drei Monaten (Urlaub) beschränkt sein;
- usw.
Diese Liste ist nicht bindend; weitere Informationen finden Sie im. Art. 34 der Satzung der UNMN.