Die "Versichertencharta" zielt darauf ab, den Bürgern einen besseren Schutz gegenüber den verschiedenen Institutionen der Sozialversicherung zu garantieren.
Wie die verschiedenen Institutionen der Sozialversicherung unterliegen auch die Krankenkassen in ihren Beziehungen zu ihren Mitgliedern bestimmten Pflichten und Verpflichtungen, die durch diese Charta festgelegt sind.
- Die Sozialversicherungsinstitution ist verpflichtet, den Versicherten so klar wie möglich über seine/ihre Rechte zu informieren. Ein Versicherter kann selbst spezifische Fragen an eine Institution stellen, aber diese ist auch verpflichtet, Initiativen zu ergreifen, um die Bevölkerung zu informieren.
- Darüber hinaus muss die Sozialversicherungsinstitution alle Anfragen von Versicherten so schnell wie möglich beantworten.
- Die Sozialversicherungsinstitution muss in ihren Beziehungen zu den Versicherten, in welcher Form auch immer, eine klare und verständliche Sprache verwenden.
- Die Institution muss allen Entscheidungen, die an die Versicherten gesendet werden, die Modalitäten für Rechtsmittel, die Gründe für diese Entscheidung, die Referenzen des Dossiers usw. beifügen.