Arbeiten in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein

Die Arbeit im Ausland kann eine lohnende Erfahrung sein, aber es ist wichtig, sich gut auf Ihre Abreise vorzubereiten, insbesondere wenn es um Ihren Krankenversicherungsschutz geht.

Entsandter Belgier, der seinen Wohnsitz in Belgien hat

Belgischer Entsandter mit Wohnsitzverlegung ins Ausland

Versicherter Arbeitnehmer im Ausland mit Wohnsitz in Belgien

Versicherter Arbeitnehmer im Ausland mit Wohnsitz im Ausland

Entsandter Belgier, der seinen Wohnsitz in Belgien hat

Wenn Sie vorübergehend ins Ausland entsandt werden, während Sie Ihren Wohnsitz in Belgien behalten, sind Sie weiterhin auf die belgische Sozialversicherung angewiesen und haben dank der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) Zugang zu medizinisch notwendigen Gesundheitsdienstleistungen in Ihrem Entsendeland.

Die EKVK :

  • Wird von Ihrer belgischen Krankenkasse ausgestellt
  • Garantiert, dass Sie die Erstattung Ihrer medizinisch notwendigen Gesundheitsversorgung beantragen können
  • Ermöglicht es Ihnen, von einer Intervention gemäß den im Entsendeland geltenden Erstattungsbedingungen und -sätzen zu profitieren, ebenso wie die Sozialversicherte Personenn.

Weitere Informationen zur EKVK-Abdeckung

Jede Änderung Ihrer Situation (familiär oder privat) muss Ihrer belgischen Krankenkasse mitgeteilt werden. 

 

Behandlungen in Belgien

Kommen Sie zurück nach Belgien? Keine Sorge, Sie behalten Ihr Recht auf Erstattung Ihrer belgischen Gesundheitsversorgung.

 

Betreuung in einem Drittstaat während eines vorübergehenden Aufenthalts

Wenn Sie planen, sich in einem anderen Land als Ihrem Wohnsitzland oder in Belgien (in einem Drittland) aufzuhalten, bleibt Belgien das zuständige Land für die Ausstellung von Versicherungsdokumenten , die es Ihnen ermöglichen, von einer Deckung Ihrer medizinisch notwendigen Gesundheitsversorgung zu profitieren.

Hier finden Sie weitere Informationen zu temporären Auslandsaufenthalten

 

Hilfe im Ausland – Mutas

Neutrale Krankenkassen bieten mit der Mutas Alarmzentrale Hilfe im Ausland an. Wenn Sie mit Ihren Versicherungsbeiträgen auf Gegenseitigkeit in gutem Zustand sind und unsere Statuten eingehalten werden, können Sie während Ihres Urlaubs in einem anderen Land als Ihrem Wohnsitzland oder Belgien (in einem Drittland) im Rahmen Ihrer Notfallversorgung die Mutas-Reisehilfe in Anspruch nehmen.

Erfahren Sie mehr über den Auslands-Assistance-Service von Mutas



Geplante medizinische Versorgung in einem Drittland :

Wenn Sie eine geplante medizinische Versorgung in einem anderen Land als Belgien oder Ihrem Wohnsitzland planen, müssen im Voraus bestimmte Verwaltungsverfahren durchgeführt werden.

Kontaktieren Sie Ihre neutrale Gegenseitigkeitsgesellschaft

 

Zurück nach oben

Belgischer Entsandter mit Wohnsitzverlegung ins Ausland

Wenn Sie ins Ausland entsandt werden und ich von Ihrem belgischen Wohnsitz abmelden, um Ihren Wohnsitz in dieses Land zu verlegen, können Sie in diesem Entsendeland unter den gleichen Bedingungen und Erstattungssätzen wie ein örtlicher Versicherter mit dem von Ihrer belgischen Krankenkasse ausgestellten Formular S1 Zugang zur Gesundheitsversorgung erhalten.

 

Was ist das Formular S1 ?

Das Formular S1 ist ein offizielles europäisches Dokument, das Ihren Anspruch auf Kostenübernahme Ihrer Gesundheitsversorgung in Ihrem Wohnsitzland bescheinigt.

Dieses personenbezogenes Dokument ermöglicht es Ihnen, von einer möglichen Deckung Ihrer Gesundheitsversorgung zu profitieren, wie ein Sozialversicherungspflichtiger in diesem Land, jedoch im Namen Belgiens, das Ihr zuständiges Land bleibt.

Sie ermöglicht es Ihnen somit, Ihre belgischen Krankenversicherungsansprüche auf Ihr neues Wohnsitzland zu übertragen.

Jede Änderung Ihrer Situation (familiär oder privat) muss Ihrer belgischen Krankenkasse mitgeteilt werden. 



Best Practices vor Ihrer Abreise: Wenden Sie sich an Ihren Neutrale Krankenkasse

  • Fordern Sie das Formular S1 an
  • Informieren Sie sich über die administrativen Verfahrens
  • Informieren Sie sich über die spezifischen gesundheitlichen Anforderungen in Ihrem Zielland.
  • Finden Sie eine Krankenkasse in Ihrer Nähe :

Konsultieren Sie das Verzeichnis der europäischen Krankenkassen, indem Sie hier klicken



So nutzen Sie den S1 vor Ort

Wenn Sie in Ihrem Wohnsitzland ankommen :

  • Registrieren Sie sich mit Ihrem Formular S1 bei einer örtlichen Krankenkasse ein. Dieses nominativische Dokument ermöglicht es Ihnen, sich anzumelden und die medizinischen Leistungen in Anspruch zu nehmen, die in der Gesetzgebung des Wohnsitzlandes vorgesehen sind.
Das Deckungsdokument kann auch :

- Auf ausdrücklichen Wunsch von Ihrer belgischen Krankenkasse elektronisch an Ihre ausländische Krankenkasse übermittelt werden.

- von der Sozialversicherung des Wohnsitzlandes elektronisch beantragt werden
  • Sobald die Registrierung bestätigt wurde, können Sie die Erstattung der medizinischen Versorgung unter den gleichen Bedingungen wie ein Versicherter im Land beantragen.

 

Wie versichern Sie Ihre Familienmitglieder ?

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Familienmitglieder, die mit oder ohne Sie im Hoheitsgebiet eines Landes der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Islands oder Liechtensteins leben, auf der Grundlage eines von Ihrer belgischen Krankenkasse ausgestellten nominativen S1-Dokuments versichert werden.

Kontaktieren Sie Ihren Neutrale Krankenkasse

 

Behandlungen in Belgien :

Kehren Sie vorübergehend nach Belgien zurück? Keine Sorge, Sie behalten Ihr Recht auf Erstattung Ihrer belgischen Gesundheitsversorgung.

 

Betreuung in einem Drittstaat während eines vorübergehenden Aufenthalts

Wenn Sie beabsichtigen, sich in einem anderen Land als Ihrem Wohnsitzland oder in Belgien (in einem Drittland) aufzuhalten, bleibt Belgien das zuständige Land für die Ausstellung Ihrer Versicherungsdokumente , die es Ihnen ermöglichen, von einer etwaigen Deckung Ihrer medizinisch notwendigen Gesundheitsversorgung zu profitieren.

Hier finden Sie weitere Informationen zu temporären Auslandsaufenthalten

 

Hilfe im Ausland – Mutas

Neutrale Krankenkassen bieten mit der Mutas Alarmzentrale Hilfe im Ausland an. Wenn Sie mit Ihren Versicherungsbeiträgen auf Gegenseitigkeit in gutem Zustand sind und unsere Statuten eingehalten werden, können Sie während Ihres Urlaubs in einem anderen Land als Ihrem Wohnsitzland oder Belgien (in einem Drittland) im Rahmen Ihrer Notfallversorgung die Mutas-Reisehilfe in Anspruch nehmen.

Erfahren Sie mehr über den Auslands-Assistance-Service von Mutas

 

Geplante medizinische Versorgung in einem Drittland :

Wenn Sie eine geplante medizinische Versorgung in einem anderen Land als Belgien oder Ihrem Wohnsitzland planen, müssen im Voraus bestimmte Verwaltungsverfahren durchgeführt werden.

KONTAKTIEREN SIE IHREN NEUTRALE KRANKENKASSE

 

Zurück nach oben

Versicherter Arbeitnehmer im Ausland mit Wohnsitz in Belgien

Wenn Sie ein ausländischer Arbeitnehmer sind und Ihren Wohnsitz in Belgien behalten, können Sie mit dem von Ihrer ausländischen Sozialversicherung ausgestellten Formular S1 Zugang zur belgischen Gesundheitsversorgung haben.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Formular S1

 

Behandlungen in Belgien

Um in den Genuss der Kostenerstattung Ihrer Gesundheitsversorgung wie ein belgischer Versicherter zu kommen, müssen Sie auf der Grundlage Ihres ausländischen S1-Formulars bei einer unserer Neutralen Leistungsvereine auf Gegenseitigkeit versichert sein.

Erfahren Sie mehr über die Vorteile unserer Publikumsfonds

 

Betreuung in einem Drittstaat während eines vorübergehenden Aufenthalts

Wenn Sie einen vorübergehenden Aufenthalt planen, hängen Sie von dem Land ab, in dem Sie Ihre Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Es ist auch dieses Land, das Ihnen die Deckungsformulare für Ihren vorübergehenden Aufenthalt ausstellt, um möglicherweise vor Ort vom Zahlungssystem Dritter zu profitieren.

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse im Ausland zu erkundigen.

 

Geplante medizinische Versorgung in einem Drittland :

Wenn Sie eine geplante medizinische Versorgung in einem anderen Land als Belgien oder Ihrem Wohnsitzland planen, müssen im Voraus bestimmte Verwaltungsverfahren durchgeführt werden.

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse im Ausland zu erkundigen.

 

Zurück nach oben

Versicherter Arbeitnehmer im Ausland mit Wohnsitz im Ausland

Wenn Sie in ein anderes Land ziehen, für das Sie arbeiten und Beiträge leisten werden, ist dieses Land für die Sozialversicherung zuständig.

Wir laden Sie daher einWir laden Sie daher ein :

  • Wenden Sie sich an Ihren Neutrale Krankenkasse, um Ihre belgische Akte zu schließen.
  • Informieren Sie sich bei der zuständigen Krankenkasse im Ausland, um sich dafür anzumelden.

 

Behandlungen in Belgien

Sie haben in Belgien über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) Zugang zu medizinisch notwendigen Gesundheitsleistungen.

Die EKVK :

  • wird von Ihrer ausländischen Sozialversicherung ausgestellt
  • garantiert, dass Sie in der Lage sein werden, die Erstattung Ihrer medizinisch notwendigen Gesundheitsversorgung in Belgien zu beantragen
  • ermöglicht es Ihnen, von einer Intervention gemäß den in Belgien geltenden Erstattungsbedingungen und -sätzen in Anspruch zu nehmen, ebenso wie seine Sozialversicherte Personenn.

 

Betreuung in einem Drittstaat während eines vorübergehenden Aufenthalts

Wenn Sie einen vorübergehenden Aufenthalt planen, sind Sie auf das Land angewiesen, in dem Sie arbeiten. Es ist auch dieses Land, das Ihnen die Deckungsformulare für Ihren vorübergehenden Aufenthalt ausstellt, um möglicherweise vor Ort vom Zahlungssystem Dritter zu profitieren.

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse im Ausland zu erkundigen.

Zurück nach oben

Wenden Sie sich an Ihre Neutrale Krankenkasse :

Detaillierte Informationen zu Ihren Rechten und den Maßnahmen, die Sie ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass Sie und Ihre Familie weiterhin von einer angemessenen Deckung profitieren.

Kontaktieren Sie Ihren Neutrale Krankenkasse

 



Arbeit in Albanien, Algerien, Australien, Bosnien, Nordmazedonien, Marokko, Montenegro, Quebec, Tunesien und der Türkei

In einigen Ländern und unter bestimmten Bedingungen können Arbeitnehmer eine Deckung für ihre Gesundheitsversorgung in ihrem Wohn-/Arbeitsland erhalten.

Diese Möglichkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, die für jedes Land spezifisch sind.

Es ist daher wichtig, dass Sie sich mit Ihrer belgischen Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf eine solche Deckung haben und welche Schritte erforderlich sind.

Kontaktieren Sie Ihren Neutrale Krankenkasse

Zurück nach oben