Die meisten Personen, die arbeitsunfähig sind, können spontan zur Arbeit zurückkehren, sobald sie sich ohne ein Unterstützungsprogramm ausreichend erholt haben. Es kann jedoch zusätzliche Unterstützung erforderlich sein.
Die berufliche Wiedereingliederung
Wann denken Sie, wieder zur Arbeit zurückzukehren?
Je länger die Zeit der Arbeitsunfähigkeit andauert, desto schwieriger ist es, für den Betroffenen wieder zur Arbeit zurückzukehren. Denken Sie also rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten nach. Ihre Krankenkasse kann sie dabei unterstützen.
Was sind die Möglichkeiten, zur Arbeit zurückzukehren?
Die meisten Menschen mit Behinderungen können nach ausreichender Genesung ohne den Bedarf für ein Unterstützungsprogramm wieder arbeiten.
Gelegentlich ist jedoch zusätzliche Unterstützung erforderlich, zum Beispiel, weil die vereinbarte Arbeit vorübergehend oder dauerhaft nicht ausgeführt werden kann. Ihre Krankenkasse kann Sie in diesem Bereich unterstützen. Wir informieren Sie über alle Möglichkeiten.
Wenn Sie die Möglichkeiten überprüfen, sind folgende Punkte wichtig: Sind Sie derzeit angestellt?
Haben Sie derzeit einen Arbeitgeber?
Wenn ja, empfehlen wir Ihnen, die Unterstützungsmöglichkeiten zu wählen, die es Ihnen ermöglichen, bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber wieder einzusteigen.
Können Sie nicht alle vereinbarten Stunden arbeiten?
Eine Teilzeitbeschäftigung könnte die Lösung sein, sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige. Hierfür benötigen Sie ein ärztliches Attest.
Ist es Ihnen unmöglich, alle zugewiesenen Aufgaben zu erledigen?
Eine Rückkehr zur Arbeit mit angepassten Aufgaben könnte eine Lösung für Sie sein. In diesem Fall ist die Meinung des Betriebsarztes Ihres Arbeitgebers sehr wichtig. Bitte vereinbaren Sie über die Personalabteilung Ihres Unternehmens einen Termin mit dem Betriebsarzt.
Finden Sie keine sofortige Lösung?
In diesem Fall kann ein Wiedereingliederungsprojekt interessant sein. Im Rahmen eines Wiedereingliederungsplans untersucht der Betriebsarzt gemeinsam mit den Beteiligten die Möglichkeiten einer schrittweisen Rückkehr zur früheren Funktion, einer angepassten Arbeit (temporär oder dauerhaft) oder einer anderen Tätigkeit. Dies muss sowohl von Ihrem Arbeitgeber als auch von Ihnen genehmigt werden, bevor es in Kraft treten kann. Zu diesem Zweck sollte zunächst ein Antrag auf Wiedereingliederungsplan gestellt werden. Hierbei vereinbaren Sie selbst einen Termin mit dem Betriebsarzt. Oder Sie bitten eine dritte Person, den Wiedereingliederungsplan für Sie zu starten: Ihren Arbeitgeber, Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Berater Ihrer Krankenkasse.
Und was, wenn die Wiederaufnahme der Arbeit in Teilzeit, in einer angepassten Position oder über ein Wiedereingliederungsprogramm für Sie unmöglich zu sein scheint?
In diesem Fall kann der ärztliche Berater Ihrer Krankenkasse in Absprache mit Ihnen und Ihrem Hausarzt Alternativen prüfen. Dabei geht es um Möglichkeiten, die es Ihnen ermöglichen sollen, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen, möglicherweise durch die Wiederherstellung beruflicher Fähigkeiten (durch Rehabilitation) oder Weiterbildungen.
Sie haben derzeit keinen Arbeitgeber? Oder eine Rückkehr zu Ihrem früheren Arbeitsplatz ist undenkbar?
In diesem Fall ist es ratsam, die Unterstützungsmöglichkeiten zu wählen, die zu einer Ausbildung oder einem Praktikum führen. Hierbei kümmert sich der ärztliche Berater Ihrer Krankenkasse um alles. Er arbeitet mit den regionalen Arbeitsämtern (VDAB, Forem, Actiris) zusammen. Während der Ausbildung oder des Praktikums ist die Anerkennung Ihrer Arbeitsunfähigkeit garantiert.
Eine Frage?
Kontaktieren Sie den medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse.