Ihren Ruhestand in der Europäischen Union, in der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein verbringen

Sie beziehen eine belgische Rente und keine andere ausländische Rente :

  • Sie behalten Ihre Rechte auf eine belgische Krankenversicherung !
  • Beantragen Sie das Formular S1 bei Ihrer belgischen Krankenkasse. Dieses Dokument ermöglicht es Ihnen und Ihrer Familie, sich bei einer Krankenkasse in Ihrem Wohnsitzland anzumelden und medizinische Leistungen aus diesem Land zu erhalten. 

Das Deckungsdokument kann auch :

  • Auf ausdrücklichen Wunsch von Ihrer belgischen Krankenkasse digital an Ihre ausländische Krankenkasse gesendet werden.
  • von der Sozialversicherung des Wohnsitzlandes elektronisch beantragt werden

Weitere Informationen über das Formular S1 finden Sie hier

Abhängig von Ihrer Situation :

Wenn Sie...

Und residieren in...

Welches Land ist für Ihre Krankenversicherung zuständig ?​

Erhalten Sie eine Rente von nur einem Land​

Ein anderes Land

Das Land, das die Rente zahlt​

Erhalten Sie mehrere Renten aus mehreren Ländern ​

Ein Land, das eine der Renten zahlt

Das Wohnsitzland, in dem Sie auch eine Rente beziehen

Ein Land, das keine Rente zahlt

Das Land, in dem Sie die längste Karriere haben

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse

 

Best practices vor der Abreise: Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse
  • Fordern Sie das Formular S1 an
  • Informieren Sie sich über die administrativen Verfahren 
  • Informieren Sie sich über die spezifischen gesundheitlichen Anforderungen in Ihrem Zielland. 
  • Finden Sie eine Krankenkasse in Ihrer Nähe : 

Konsultieren Sie das Verzeichnis der europäischen Krankenkassen

Wie versichern Sie Ihre Familienmitglieder ?  

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Familienmitglieder, die mit oder ohne Sie im Hoheitsgebiet eines Landes der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Islands oder Liechtensteins leben, auf der Grundlage eines von Ihrer belgischen Krankenkasse ausgestellten nominativen S1-Dokuments versichert werden. 

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse

Planen Sie, als belgischer Rentner in den Urlaub zu fahren ?

Belgien ist das zuständige Land für die Ausstellung Ihrer Versicherungsdokumente.

Schauen Sie sich die Registerkarte "Urlaub" an, um mehr zu erfahren

Als Mitglied der Neutralen Krankenkassen profitieren Sie von der Mutas-Hilfe im Ausland

Schauen Sie sich die Registerkarte "Mutas" an, um mehr zu erfahren

 

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Verbringen Sie Ihren belgischen Ruhestand in Albanien, Algerien, Bosnien, Nordmazedonien, Marokko, Montenegro, Tunesien, Türkei

In einigen Ländern und unter bestimmten Bedingungen können belgische Rentner in ihrem Wohnsitzland eine Krankenversicherung in Anspruch nehmen. 

Diese Möglichkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, die für das mit den einzelnen Ländern geschlossene Abkommen spezifisch sind. 

Es ist daher wichtig, dass Sie sich mit Ihrer belgischen Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf eine solche Deckung haben und welche Schritte erforderlich sind.

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