Der Dienst ist in den folgenden Situationen ausgeschlossen:
- Wenn es sich nicht um einen Erholungsaufenthalt handelt (z.B. Reise aus beruflichen Gründen)
- Wenn das Föderale Öffentliche Dienst für Auswärtige Angelegenheiten eine negative Reiseempfehlung ausgesprochen hat.
- Wenn die Reiseempfehlungen des Instituts für Tropenmedizin nicht befolgt werden (z.B. erforderliche Impfungen)
Wenn bestimmte (gefährliche) Sportarten ausgeübt werden:
- Die Ausübung eines Sports oder eines Freizeitvergnügens, das mit einem erhöhten Risiko verbunden ist. Ebenso ist jede Aktivität ausgeschlossen, für die der Veranstalter von den Teilnehmern ein Dokument unterzeichnen lässt, das ihn von jeglicher Haftung entbindet.
Hier ist die Liste der nicht abgedeckten gefährlichen Sportarten:
Bergsteigen | Base-jump | Bobsleigh | Canyoning | Car Surfing | |
Autorennen | Rennen mit dem Speedboot | Motorrad-Rennen | Drachenfliegen | Down-hill | Eisklettern |
Horse-ball | Kitesurfen | Rennrodeln | Paragliding (Sprung von einem Berg) | Paragliding | Parasailing (sich von einem Boot mit dem Fallschirm ziehen lassen) |
Segelflugzeug | Tauchen (Scuba Diving) | Rafting | Skispringen | Fallschirmspringen | Bungee-Springen |
Akrobatisches Skifahren | Skifahren abseits der Piste | Höhlenforschung | Kampfsport | ULM |
- Die Ausübung eines bezahlten Sports, die Teilnahme an einem Wettkampf oder einer Vorführung, für die ein Eintrittsgeld erhoben wird und bei der die Teilnehmer in irgendeiner Form entlohnt werden. Die Vorbereitung und das Training in Verbindung mit diesen Wettkämpfen oder Vorführungen sind vergleichbar.
Wenn es sich um vorhersehbare medizinische Versorgung handelt:
- Leistungen aufgrund eines bestehenden Leidens, für das bereits eine Behandlung läuft;
- Vorhersehbare medizinische Versorgung, die aufgrund einer physischen oder psychischen Erkrankung erforderlich ist, die bereits vor der Abreise bestand;
- Schwangerschaft oder Geburt ab der 26. Schwangerschaftswoche, es sei denn, es treten deutliche und unvorhersehbare Komplikationen auf;
- Notwendige Leistungen, um die Kontinuität der medizinischen Versorgung zu gewährleisten;
- Leistungen im Zusammenhang mit einem Unfall vor der Abreise.
Bestimmte Kosten oder spezifische Behandlungen (Impfstoffe, Hörgeräte usw.):
- Behandlungskosten in psychiatrischen Einrichtungen;
- Impfkosten, außer Tetanus im Falle einer Verletzung;
- Jede Lieferung von Brillengläsern, Kontaktlinsen, optischen Prothesen (bei Erstauslieferung als auch bei Ersatz oder Wechsel) und andere Augenprothesen;
- Hörgeräte, Zahnprothesen;
- Medikamente oder Bandagen, wenn es im Ausland keine Verschreibung durch einen dazu berechtigten Anbieter gibt;
- Wenn die obligatorische Versicherung in Belgien oder im Ausland keine Leistung für die erbrachte Behandlung vorsieht, wie beispielsweise bei:
- Erholungskuren;
- Thermalbäder;
- Gewichtsreduktionsbehandlungen;
- Schönheitsbehandlungen (kosmetisch und Anti-Aging);
- Homöopathie;
- Akupunktur.
Freiwillige Risikoerhöhung (Drogen, Trunkenheit, etc.)
- Leistungen, die auf einem groben Verschulden des Leistungsempfängers beruhen;
- Leistungen, die aus Kriegshandlungen resultieren;
- Leistungen, die infolge von Unruhen, zivilen Störungen oder jeglichen kollektiven Gewaltakten mit politischer, ideologischer oder sozialer Motivation entstehen, es sei denn, der Leistungsempfänger kann nachweisen, dass der Versicherte nicht aktiv und freiwillig an diesen Ereignissen teilgenommen hat;
- Leistungen, die aus Unfällen oder Krankheiten resultieren, die auftreten, wenn der Versicherte unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht, wie im Artikel vom 31. Dezember 1930 über die Regulierung von schlafinduzierenden und betäubenden Substanzen sowie zur Risikominderung und therapeutischen Beratung angegeben;
- Leistungen, die sich aus der freiwilligen Beteiligung an einer Straftat ergeben;
- Leistungen, die aus einem Suizidversuch oder einer absichtlichen Handlung der betroffenen Person resultieren, außer im Fall der Rettung von Personen oder Eigentum;
- Leistungen, die aus einer freiwilligen Erhöhung des Risikos durch den Versicherten resultieren;
- Leistungen, die aus Trunkenheit oder alkoholischer Intoxikation resultieren.